Allgemeine Geschäftsbedingungen von Miriams Nadelstübla

Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Miriams Nadelstübla und dem Kunden unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Miriams Nadelstübla einverstanden.

1. Leistungen und Einschränkungen
Zu den Leistungen von Miriams Nadelstübla gehört das Entwerfen von Tattoo-Motiven und das Tätowieren von diesen. Die Entwürfe bleiben dabei das geistige Eigentum von Miriams Nadelstübla. Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert. Es erfolgt keine Tätowierung bei Schwangerschaft, Stillzeit, unter Drogen- oder Alkoholeinfluss oder anderen blutverdünnenden Medikamenten sowie bei gesundheitlichen Risiken.

2. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Miriams Nadelstübla wahrheitsgemäß über ansteckende oder schwere Erkrankungen, Allergien, die Einnahme von Medikamenten oder Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände erst nach Auftragserteilung eintreten bzw. bekannt werden.

3. Terminvergabe
Bei Terminvergabe wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,00€ erhoben, welche später mit dem Preis für die Tattoo-Leistung verrechnet wird. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Ein Verschieben bzw. Absagen des Termins ist bis 48h vor Termin möglich.

Bei Vergabe eines Nachstechtermins wird eine Kaution in Höhe von 50,00€ fällig, welche nach erfolgtem Termin zurückgezahlt wird. Ein Verschieben bzw. Absagen des Termins ist bis 48h vor Termin möglich. Mit dem Absagen des Termins entfällt das kostenlose Nachstechen sowie die Kaution.

4. Zahlung
Die Zahlung für die erbrachte Leistung erfolgt in bar und in voller Höhe nach dem Termin. Bei mehreren Sitzungen erfolgt die Zahlung nach jeder Sitzung.

5. Haftungsausschlus
Für Folgeschäden, welche aus dem Tätowieren entstehen (wie z.B. Allergien, Erkrankungen, Entzündungen oder daraus resultierenden Folgeerscheinungen) übernimmt Miriams Nadelstübla keine Haftung. Lediglich in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet Miriams Nadelstübla für die eingetretenen Folgen.

Durch die Beauftragung bestätigt der Kunde, dass die Tätowierung seinem freien und uneingeschränkten Willen entspricht. Ferner willigt der Kunde damit in die Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit ein, da eine Tätowierung einer solchen entspricht.

Miriams Nadelstübla informiert seine Kunden im Vorfeld über mögliche Risiken und Folgerisiken, welche durch das Tätowieren entstehen können. Auch über Verhaltensweisen und die Pflege des Tattoos während und nach dem Tätowieren wird der Kunde aufgeklärt. Etwaige Risiken nimmt der Kunde mit Auftragserteilung billigend in Kauf. Bei Fragen oder Komplikationen ist Miriams Nadelstübla zu kontaktieren oder umgehend ein Arzt aufzusuchen.



Stand Juli 2024